ETHIKKOMMISSION

Gebühren

§ 12 aus der Satzung der Ethikkommission in Magdeburg sagt aus

(1) Gebühren und Auslagen für die Arbeit der Ethik-Kommission werden grundsätzlich geltend gemacht.

(2) Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) in der jeweils geltenden Fassung.
In Anlehnung an diese Grundlage wird bei Neubefassung von Forschungsvorhaben eine Gebühr von mindestens 500,00 €uro erhoben. Diese Gebühr erhöht sich bei besonders umfangreichen Projekten in angemessenem Umfang.

Letzte Änderung: 05.10.2018 - Ansprechpartner:

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