Gebühren
§ 12 aus der Satzung der Ethikkommission in Magdeburg sagt aus
(1) Gebühren und Auslagen für die Arbeit der Ethik-Kommission werden grundsätzlich geltend gemacht.
(2) Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) in der jeweils geltenden Fassung.
In Anlehnung an diese Grundlage wird bei Neubefassung von Forschungsvorhaben eine Gebühr von mindestens 500,00 €uro erhoben. Diese Gebühr erhöht sich bei besonders umfangreichen Projekten in angemessenem Umfang.